FAQ

Haben Sie Fragen? Vielleicht finden Sie die Antwort bereits in dieser FAQ-Rubrik. Natürlich können Sie sich jederzeit gern auch direkt an uns wenden.

Der myCRIFdata Credit Report ist ein Einzelbericht, der Ihre gute Bonität bestätigt. Er kann nur dann ausgestellt werden, wenn Sie seit einem Jahr in unserer Datenbank geführt werden und über einen guten Bonitätsstatus verfügen. Sie können das Bonitätszertifikat bei der Wohnungssuche oder im Zuge einer Kreditbeantragung vorlegen.

Über 30'000 Firmen in der Schweiz verlassen sich auf Informationen von CRIF. Die meisten Händler, Webshops, Immobilienverwaltungen, Telekommunikationsanbieter, Banken und Leasingunternehmen greifen auf die Datenbank von CRIF zu. Dabei verifizieren sie die Kundenadresse und prüfen deren Bonität. Mit dem Bonitätszertifikat können Sie eine gute, sehr gute oder ausgezeichnete Bonität vorweisen.

Zusätzlich zum Zertifikat erhalten Sie einen aktuellen Betreibungsbericht, den Sie zusammen mit dem Zertifikat aushändigen können. Die Bescheinigung bestätigt dem Händler oder Vermieter, dass es sich um einen echten Betreibungsauszug handelt. Im Gegensatz zu einem normalen Betreibungsauszug kann mit dem QR-Code im Zertifikat sogar nachgewiesen werden, dass der Betreibungsauszug nicht gefälscht ist.

Ein Betreibungsregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das alle laufenden und abgeschlossenen Betreibungsverfahren ausweist.
Der Auszug gibt Aufschluss darüber, ob eine Person über betreibungsrechtliche Ereignisse wie Betreibungen, Verlustscheine aus Pfändungen oder Konkurse verfügt. 

Er enthält Angaben wie Schuldner- und Gläubigernamen, ausserdem gibt er Auskunft über die Höhe der Forderungen (Schulden) und den aktuellen Stand des jeweiligen Verfahrens. Vermieter, Banken, Arbeitgeber und andere Organisationen fordern ein solches Dokument häufig an, um die finanzielle Zuverlässigkeit einer Person oder eines Unternehmens zu beurteilen.

Die Vorlage eines Betreibungsregisterauszugs ist oft erforderlich, wenn erhebliche finanzielle Verpflichtungen anstehen. Potenzielle Vermieter, Banken und Autohäuser können ihn zum Beispiel verlangen, um sich ein Bild über Ihre finanzielle Zuverlässigkeit zu machen. Auch bei der Beantragung des Schweizer Bürgerrechts müssen Sie eventuell einen solchen Auszug vorlegen.

Nein, ein solcher Auszug zeigt immer nur die aufgeführten betreibungsrechtlichen Ereignisse von der Gemeinde, in der Sie ihn anfordern. Um einen vollständigen Überblick über die Sie betreffenden Verfahren zu erhalten, müssen Sie einen Auszug in jeder Gemeinde, in denen Sie in den letzten 5 Jahren gewohnt haben, anfordern.

Ein Eintrag im Betreibungsregister wird gemäss dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG) nach 5 Jahren automatisch gelöscht.

Die CRIF AG bietet Zugang zu den Betreibungsregisterauszügen aller Schweizer Gemeinden.

Ihren Auszug erhalten Sie ganz einfach: Sie bestellen mit wenigen Klicks online, bezahlen sicher per Kreditkarte, TWINT oder Rechnung und erhalten Ihr PDF-Dokument per E-Mail (oder Post).

Die meisten Immobilienmakler verlangen einen Betreibungsregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate ist. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung zur Miete suchen, ist es am besten, einen möglichst aktuellen Betreibungsregisterauszug vorzulegen.

Datenschutz hat für CRIF oberste Priorität. Wir halten uns an das schweizerische Datenschutzgesetz, in welchem klar geregelt ist, wie Informationen gesammelt und verarbeitet werden dürfen. Zudem sieht das Gesetz umfassende Auskunfts-, Richtigstellungs- und Löschungsrechte vor.